Vertreter ohne Vertretungsmacht

Vertreter ohne Vertretungsmacht
представитель без официальных полномочий

Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. . 2001.

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  • Vertreter ohne Vertretungsmacht — Falsus procurator (lat. wörtlich: „falscher Vertreter“) ist der juristische Fachbegriff für einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (österr. Scheinvertreter). Der Begriff stammt aus dem römischen Recht. Die weibliche form ist falsa procuratrix. Wer …   Deutsch Wikipedia

  • Vertretung ohne Vertretungsmacht — Vertretung ohne Vertretungsmacht,   das Fehlen oder Überschreiten der Vertretungsmacht (Stellvertretung). Ein von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossener Vertrag ist schwebend unwirksam, d. h., er bedarf der Genehmigung durch den… …   Universal-Lexikon

  • Vertretungsmacht — ist die Fähigkeit, an Stelle eines anderen rechtlich aufzutreten, insbesondere rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des anderen mit der Wirkung abzugeben oder entgegenzunehmen, dass die ausgelösten Rechtsfolgen den anderen treffen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertretung ohne Vertretungsmacht — Abschluss eines Vertrags erkennbar im Namen eines anderen, ohne von diesem bevollmächtigt (⇡ Vollmacht) oder sonst wie (z.B. als Geschäftsführer einer GmbH) zur ⇡ Vertretung befugt zu sein. Die Gültigkeit hängt von der ⇡ Genehmigung des… …   Lexikon der Economics

  • Vertretungsmacht — Befugnis zum rechtsgeschäftlichen Handeln im Namen eines anderen mit Wirkung für oder gegen diesen (⇡ Stellvertretung, ⇡ Vertretung). V. beruht auf gesetzlicher Bestimmung (⇡ gesetzlicher Vertreter) oder ⇡ Vollmacht. Vgl. auch ⇡ Vertretung ohne… …   Lexikon der Economics

  • Gesetzlicher Vertreter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzlicher Vertreter (Deutschland) — Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.… …   Deutsch Wikipedia

  • gesetzlicher Vertreter — 1. Personen, deren Vertretungsmacht nicht auf ⇡ Vollmacht, sondern auf Gesetz beruht (⇡ Stellvertretung), u.a. die Eltern (⇡ elterliche Sorge), der ⇡ Betreuer (⇡ Betreuung), der Geschäftsführer für die GmbH, der Vorstand (⇡ Organhaftung) für die… …   Lexikon der Economics

  • Rechtsvertretung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. In der Rechtswissenschaft versteht man unter Vertretung bzw. Stellvertretung das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person …   Deutsch Wikipedia

  • Vertretung (Deutschland) — In der Rechtswissenschaft versteht man unter Vertretung bzw. Stellvertretung das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person (Vertreter bzw. Stellvertreter) für eine andere Person (Vertretener), welche die rechtlichen Folgen dieses Handelns treffen …   Deutsch Wikipedia

  • Prokura — (italienisch procura, Vollmacht, von lateinisch procurare, für etwas Sorge tragen, zu lateinisch pro, für, und lateinisch cura, Sorge) ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Unternehmen eine durch einen Kaufmann …   Deutsch Wikipedia


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